Gazenergie

Clearingstelle

Die Clearingstelle erfasst im Auftrag der Oberzolldirektion (OZD) alle in der Schweiz produzierten erneuerbaren Gase, deren Handel und ihre Verwendung sowie den Verbrauch von Erdgas als Treibstoff. Damit kann sichergestellt werden, dass den Kunden erneuerbare Gase nur einmal verkauft werden. Für die OZD liefern die Daten die Grundlagen für eine Nachbesteuerung bzw. die Rückerstattung von zu viel bezahlten Steuern. Erneuerbare Gase, die in der Schweiz produziert werden, unterliegen nicht der Mineralölsteuer und Erdgas, das als Treibstoff verkauft wird, kann nicht mit der CO2-Abgabe belastet werden.

Auch virtuell mittels Zertifikaten importierte erneuerbare Gase müssen von den importierenden Firmen bei der Clearingstelle erfasst werden. Dabei wird unterschieden zwischen dem ausschliesslichen Import von Zertifikaten und dem gleichzeitigen Import der entsprechenden Gasmengen. Ab 2022 müssen auch die Importe von flüssigen erneuerbaren Gasen (LBG) bei der Clearingstelle deklariert werden.

Die Registrierung bei der Clearingstelle erfolgt über das Stammdaten-Formular (www.biogasclearing.ch). Dieses ist an clearinggazenergie.ch zu mailen.

Produktion und Import

Unter dem Begriff erneuerbare Gase werden Biogas, Biomethan, synthetisches Biomethan und grüner Wasserstoff zusammengefasst. 

mehr erfahren

Wie funktioniert das?

Biogas und Biomethan können als Brennstoff zum Heizen oder als Treibstoff eingesetzt werden. Im Treibstoff, der an den Schweizer Erdgas-Tankstellen bezogen werden kann, ist mindestens 20% Biogas beigemischt.

mehr erfahren

Förderprogramm und Anforderungen

Seit 2011 unterstützt die Gaswirtschaft ihre Mitgliedsfirmen mit einem Förderprogramm bei der Realisierung von Biogasanlagen. 2021 wurden die Förderbedingungen angepasst.

mehr erfahren

Clearingstelle

Die Clearingstelle erfasst im Auftrag der Oberzolldirektion (OZD) alle in der Schweiz produzierten erneuerbaren Gase, deren Handel und ihre Verwendung sowie den Verbrauch von Erdgas als Treibstoff.

mehr erfahren