Umsetzung der Förderung für neue Biogasanlagen im CO2-Gesetz noch nicht bekannt
Zürich, 04.04.2024
Das Parlament hat in der Frühlingssession das revidierte CO2-Gesetz verabschiedet. Dieses sieht vor, dass neue Produktionsanlagen für Biogas in der Schweiz künftig mit Investitionsbeiträgen unterstützt werden. Das Fördervolumen, von dem auch andere erneuerbare Energien wie Geothermie und Solarthermie profitieren, beträgt für den Zeitraum von 2025 bis 2030 insgesamt 45 Mio. Franken pro Jahr. Finanziert wird diese Förderung aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe. Wie die Förderbedingungen genau aussehen und wer davon profitieren kann, beispielsweise auch Power-to-Gas-Anlagen, wird in der entsprechenden Verordnung geklärt. Der Entwurf dazu wurde noch nicht publiziert.
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