Gazenergie

3. Biogas-Grundsätze

Biogas / erneuerbare Gase
Wissen: Biogasgrundsätze

Mit den Biogas-Grundsätzen soll die hohe Glaubwürdigkeit des Produkts Biogas gefestigt werden. Im Besondern geht es darum, sicherzustellen, dass nur hochwertiges Biogas auf den Markt kommt und Doppelvermarktungen ausgeschlossen werden. Die Schweizer Gaswirtschaft verkauft nur Biogas, das hohe Qualitätsanforderungen erfüllt; also nur ökologisch und ethisch einwandfreies Biogas aus Abfällen und Reststoffen, nicht aber aus Nahrungsmitteln oder speziell angebauten Energiepflanzen. Die Grundsätze werden von der Arbeitsgruppe Erneuerbare Gase erarbeitet und vom Verwaltungsrat festgelegt.

Hier finden Sie die aktuellen Grundsätze:

Die aktuelle Energieverordnung (EnV) enthält Übergangsbestimmungen zu Biogas/HKN, welche die Produktion von Biogas zwischen 2021 und 2024 betreffen. Diese erneuerbaren Gase müssen nach den Grundsätzen vom 1.4. 2021 produziert worden sein. Das Dokument hat Gültigkeit bis Ende 2026.

Hier finden Sie die Grundsätze ab 1.4.2021: