Gasversorgungssicherheit in der Schweiz
Zürich, 24.03.2022
Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Dringliche Interpellation festhält, lässt sich derzeit keine unmittelbar bevorstehende Energiekrise erkennen. Aus heutiger Sicht sei die Versorgungssicherheit von Strom und Gas für den laufenden Winter trotz des hohen Preisniveaus gegeben. Die Situation müsse aber laufend evaluiert werden, insbesondere aufgrund der weiteren Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg. Angesichts des Krieges will der Bund unter der Leitung von Energieministerin Simonetta Sommaruga und Wirtschaftsminister Guy Parmelin alle Arbeiten zur Versorgungssicherheit im Energiebereich noch enger begleiten und den Austausch aller Akteure der Energiebranche, der Bundesverwaltung und der Kantone intensivieren.
Für die Schweizer Gaswirtschaft besteht die unmittelbare Herausforderung, die Versorgung für den Winter 2022/23 sicherzustellen. Die Vorbereitungen dazu laufen; im Moment baut die Branche eine Projektorganisation auf, die sich dem Thema Beschaffung annimmt. Mitte März fand ein erstes Treffen zwischen den Bundesbehörden und der Gaswirtschaft statt, um die Umsetzungsmodalitäten und Rollen festzulegen. Der VSG übernimmt für die Branche die Koordinationsrolle. Die Gaswirtschaft will bestehende Abhängigkeiten von russischem Gas reduzieren und mittelfristig unabhängig davon werden. Dabei müssen die Bezugsmöglichkeiten breiter abgestützt werden. Flüssigerdgas (LNG) kann kurz- bis mittelfristig einen wichtigen Beitrag leisten, Gas aus allen Weltregionen zu beschaffen, auch wenn das teurer ist. Längerfristig werden auch erneuerbare Gas eine zentrale Rolle für die Gasversorgung spielen.
Die EU-Kommission hat einen Plan vorgestellt, wie Europa vor 2030 generell unabhängig werden kann von russischer Energie. Um die Nachfrage nach russischem Erdgas bis Ende Jahr um zwei Drittel zu senken, sieht Brüssel vor, dass der Import aus anderen Quellen erhöht werden soll. Dabei geht es einerseits um LNG aus diversen Weltregionen sowie um durch Pipelines geliefertes Erdgas von Ländern wie Norwegen, Aserbaidschan oder Nordafrika. Andererseits geht man davon aus, einen Teil durch den Einsatz von Biogas und mit Wasserstoff zu ersetzen. Die Kommission schlägt weiter vor, dass die Mitgliedstaaten künftig ihre Speicher jährlich bis Ende September auf mindestens 90 Prozent der Kapazitäten auffüllen.
Auch die internationale Energieagentur IEA hat der EU einen 10-Punkte-Plan vorgelegt, um die Abhängigkeit von russischen Lieferungen zu reduzieren. Zu den wichtigsten Massnahmen, die im 10-Punkte-Plan der IEA empfohlen werden, gehören der Verzicht auf die Unterzeichnung neuer Gasverträge mit Russland, die Maximierung der Gaslieferungen aus anderen Quellen, die beschleunigte Nutzung von Sonnen- und Windenergie, die optimale Nutzung vorhandener emissionsarmer Energiequellen wie der Kernenergie und erneuerbarer Energien sowie die Intensivierung von Energieeffizienzmassnahmen in Haushalten und Unternehmen.
Am 15. März hat die EU ein viertes Paket mit Russland-Sanktionen in Kraft gesetzt. Es beinhaltet neben anderen Massnahmen ein umfassendes Verbot neuer Investitionen in den russischen Energiesektor. Der Import von Gas-, Öl- und Kohle aus Russland bleibt jedoch weiter möglich, weil Länder wie Deutschland die Energieversorgung der EU ohne die Lieferungen für nicht gesichert halten.
Das schweizerische System der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) beruht auf einer Kooperation zwischen Wirtschaft und Staat. Erst wenn die Wirtschaft die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern nicht mehr selbst wahrnehmen kann, greift der Bund lenkend ein. Die wirtschaftliche Landesversorgung ist auf Bundesebene in sechs Fachbereichen, bestehend aus Milizkadern, organisiert. So gibt es einen Fachbereich Energie, der seinerseits unter anderem aus der Abteilung Erdgas besteht. Für den Fall einer Mangellage sind Bewirtschaftungsmassnahmen vorgesehen. Diese beinhalten die Umschaltung von Verbrauchern mit Zweistoff-Anlagen, Sparappelle und die Kontingentierung von Erdgas-Grossverbrauchern mit Einstoff-Anlagen.
Solche Massnahmen werden von der wirtschaftlichen Landesversorgung in Konzepten vorbereitet, anschliessend von der Wirtschaft in Durchführungsdokumenten konkretisiert und im Bedarfsfall vom Bundesrat angeordnet. Da die Versorgungssicherheit mit Gas in der Schweiz für die gegenwärtige Heizperiode gesichert erscheint, ist die Konkretisierung und Aktualisierung von Bewirtschaftungsmassnahmen bis zum Ende des Sommers 2022 vorzunehmen. Der VSG wird in den nächsten Monaten, nach der Erarbeitung der Themen, eine Information respektive Schulung durchführen.