Gazenergie

Clearingstelle: unabhängig oder nicht?

In Diskussionen um die Anerkennung von erneuerbaren Gasen im Rahmen des Heizungsersatzes gemäss MuKEn 2014 wird oft behauptet, die Gaswirtschaft sei heute nicht in der Lage, die notwendigen Zertifikate zu erbringen und sicherzustellen, dass keine Doppelvermarktung erfolge. Dem ist aber nicht so. 

Seit 2009 betreibt der VSG im Auftrag der Oberzolldirektion (OZD) die Clearingstelle. Die in der Schweiz produzierten Mengen an erneuerbaren Gasen werden hier anlagenspezifisch monatlich erfasst. In den vierteljährlichen Handels- und Verbrauchsmeldungen wird die Verwendung der Gase erhoben bzw. nachverfolgt. Handeln und verbrauchen kann man also nur, wenn auch die entsprechenden Lager vorhanden sind. Die Daten werden von den Verantwortlichen der Clearingstelle kontrolliert und die Meldungen der Produktionsmengen sowie der Verbrauch an den Tankstellen der OZD übermittelt.

Für die Kantone, die erneuerbare Gase beim Heizungsersatz zulassen, werden spezifische MuKEn-Lagerkonten erstellt, beispielsweise im Kanton Luzern. Darin sind die bisher gemäss kantonalen Vorgaben eingespeisten und neu produzierten Mengen (Zertifikate) enthalten. Kommt es zu einem Abschluss mit einem interessierten Hausbesitzer, werden diese Mengen aus dem Lager ausgebucht. Damit kann gewährleistet werden, dass die von den Gasversorgern beim Heizungsersatz verwendeten Mengen korrekt produziert und dem System definitiv entnommen werden. Eine Doppelvermarktung ist ausgeschlossen. Es ist wichtig, dass bei den anstehenden Diskussionen in anderen Kantonen diese ungerechtfertigte Behauptung widerlegt und auf die Lösung gemäss Clearingstelle des VSG hingewiesen wird.