Gazenergie

Bund startet Vernehmlassung zum Gasvesorgungsgesetz

Der Bundesrat hat den Entwurf des neuen Gasversorgungsgesetzes (GasVG) in die Vernehmlassung geschickt. Dieser sieht eine Teilmarktöffnung vor. Für die Buchung der Kapazitäten und den Gastransport soll ein sogenanntes Entry-Exit-System geschaffen werden, wie es in anderen europäischen Ländern eingeführt ist.

Mit dem Gasversorgungsgesetz will der Bundesrat die Grundlage schaffen für eine geordnete Marktöffnung, wie das von der Gaswirtschaft immer wieder gefordert wurde. Ein GasVG bietet allen Beteiligten Rechtssicherheit, und es lassen sich betreffend Netzzugang langwierige juristische Auseinandersetzungen vermeiden.

Wichtigster Punkt der Vorlage ist eine Teilmarktöffnung. So soll der Gasmarkt für Kunden mit einem jährlichen Verbrauch von mehr als 100 MWh geöffnet werden. Diese Kunden können ihren Gaslieferanten frei wählen. Für die kleineren Kunden sieht der Entwurf eine regulierte Versorgung durch den lokalen Netzbetreiber vor. Der Bundesrat schlägt eine Teilmarktöffnung vor, da sich die Wärmeversorgung in den nächsten Jahren weg von den fossilen Energieträgern entwickeln wird. «Als Folge davon dürften auch Teile von Gasnetzen stillgelegt werden», schreibt der Bund in einer Mitteilung. «Ein solcher Umbau ist nur mit langjähriger Planung möglich. Die Teilmarktöffnung lässt den Gemeinden, die meist Besitzerinnen der Gasversorgungsunternehmen sind, den nötigen Spielraum, um diesen Umbau zu planen.»

Weiter müssen vertikal integrierte Gasversorgungsunternehmen eine buchhalterische Trennung zwischen dem Monopolbereich und den wettbewerblichen Aktivitäten vornehmen. Es gibt nur noch eine einzige Bilanzzone Schweiz.

Laut Gesetzesentwurf soll die heutige ElCom als Regulator auch für die Gasversorgung zuständig sein und Energiekommission heissen. Betreffend Messwesen stellt der Bundesrat in der Vorlage zwei Varianten zur Diskussion: Eine vollständige Öffnung des Messwesens und eine Variante, bei der der Netzbetreiber für das Messwesen zuständig ist.

Die Vernehmlassung läuft bis zum 14. Februar 2020. Der VSG wird jetzt den Gesetzesentwurf im Detail analysieren und nach Einbezug der Gasversorgungsunternehmen eine Stellungnahme formulieren.