Gazenergie

Bessere Rahmenbedingungen für die Gasmobilität

Im Zuge der Umstellung der Verbrauchs- und Emissionsmessungen für Fahrzeuge (von NEFZ zu WLTP) plant der Bundesrat verschiedene Verordnungsänderungen, die voraussichtlich auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten. Dabei sollen auch langjährige Anliegen der Gasbranche bezüglich der Zuteilung in die Energieeffizienz-Kategorien und der Berechnung der CO2-Emissionen von Gasfahrzeugen berücksichtigt werden.

So ist vorgesehen, den anerkannten biogenen Anteil neu auf 20 Prozent zu verdoppeln. Eine weitere Erhöhung ist in Zukunft nicht ausgeschlossen, wenn die Gasbranche entsprechend höhere Werte gewährleisten kann. Der anerkannte Anteil erneuerbarer Gase soll auch bei der Berechnung der CO2-Emissionen von Neuwagen berücksichtigt werden. Das heisst, dass bei CNG-Fahrzeugen 20 Prozent der CO2-Emissionen als nicht klimarelevant abgezogen werden.

Die Steuererleichterungen für Erdgas und erneuerbare Treibstoffe, die im geltenden Mineralölsteuergesetz bis Ende Juni 2020 befristet sind, sollen nach dem Willen der zuständigen Nationalratskommission bis zum Inkrafttreten der Totalrevision des CO2-Gesetzes, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2021, weitergeführt werden. Zudem hat die Kommission beschlossen, mit der gleichen Gesetzesanpassung auch die steuerliche Ungleichbehandlung von verflüssigtem Gas (LNG) gegenüber CNG (Compressed Natural Gas) zu korrigieren. Die Vorlage wird voraussichtlich in der Herbstsession im Nationalrat behandelt und kommt anschliessend in den Ständerat.