Gazenergie

Schweizer Gaswirtschaft ist auf Kurs

Die Schweizer Gaswirtschaft hat sich das Ziel gesetzt, die erneuerbaren Gase im Wärmemarkt für Haushaltskunden auf 30 Prozent zu steigern. Wie sich zeigt, ist die Umsetzung der Strategie auf Kurs. Auf Ende Jahr ist wiederum eine Steigerung der Produktion zu erwarten.

In Bachenbülach ZH, Grenchen SO und Colombier NE konnten neue Biogasanlagen in Betrieb genommen werden, die direkt ins Netz einspeisen. Weitere Projekte sind in Vorbereitung.

Der VSG hat die Arbeiten im Rahmen der strategischen Zusammenarbeit mit Ökostrom Schweiz in einer ersten Phase abgeschlossen. Sieben Projekte werden aktuell mit interessierten Gasversorgern weiterverfolgt. Noch gilt es aber einige Hürden zu nehmen, bis ein Realisierungsentscheid getroffen werden kann. Die grösste Herausforderung liegt bei den Gestehungskosten bei landwirtschaftlichen Biogasanlagen.

Hohe Anforderungen an importiertes Biogas

Die Clearingstelle des VSG, die das eingespeiste und verkaufte Biogas überwacht, wird so erweitert, dass künftig auch Biogasimporte (mit Herkunftsnachweisen und in Form von verflüssigtem Biogas, LBG) erfasst werden können. Aktuell laufen die letzten Absprachen mit der Oberzolldirektion. In den kommenden Wochen werden diese Funktionen in Betrieb gehen; der VSG wird alle Betroffenen darüber informieren. Diese Erweiterung ist ein wichtiges, aber noch nicht hinreichendes Element, um die Akzeptanz für importierte erneuerbare Gase zu verbessern. Die zentrale Herausforderung liegt in der Berücksichtigung dieser Importe im nationalen Treibhausgasinventar, was im Moment noch nicht möglich ist. Hier laufen Gespräche mit dem Bundesamt für Umwelt.

Beim Import von Flüssigbiogas muss auf eine hohe Qualität geachtet werden. Wird dieses als Treibstoff eingesetzt, gelten die Vorgaben des Mineralölsteuergesetzes sowie Art. 35d des Umweltschutzgesetzes und das zugehörige Verordnungsrecht. Dies bedeutet, dass die CO2-Emissionen gegenüber Benzin um mindestens 40 Prozent reduziert sein müssen. Nachwachsende Rohstoffe und Substrate, die als Futtermittel verwertet werden können, sind als Ausgangsmaterialien nicht erlaubt.

Für LBG als Brennstoff gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Da die Gaswirtschaft gemäss ihren Grundsätzen diese aber generell auf Biogas anwendet, gelten sie sinngemäss auch für LBG, das als Brennstoff resp. Heizgas verwendet werden soll.

Konsequenz daraus ist, dass alles LBG, das importiert wird, als Treibstoff eingeführt wird und die Anforderungen des Mineralölsteuergesetzes erfüllt. Damit ist es von der CO2-Abgabe befreit und der Import wird mit einem Abgabesatz von 0 besteuert. Die Importeure müssen sich um die Anerkennung durch die Oberzolldirektion und das Bundesamt für Umwelt bemühen und die entsprechenden Unterlagen erarbeiten und zur Verfügung stellen. Unter diesen Bedingungen kann LBG der Schweizer Treibstoffquote angerechnet werden.

Biogas für Gewächshäuser

Der Migros-Genossenschaftsbund verlangt von ihren Produzenten, dass sie spätestens ab 2025 ihre Gewächshäuser mit erneuerbaren Energien versorgen. Gespräche mit Migros haben gezeigt, dass Biogas für Produzenten mit bestehendem Gasanschluss die einfachste Lösung darstellt. Für Produzenten ausserhalb des Gasnetzes könnte Holz mit Spitzenabdeckung mittels verflüssigtem Biogas eine Lösung sein. Der VSG empfiehlt seinen Mitgliedern, mit den Migros-Produzenten in ihrem Einzugsgebiet Kontakt aufzunehmen und eine Lösung anzubieten.

Der Ständerat hat in der letzten Session entschieden, dass erneuerbare Gase für die Wärmeproduktion mit Geldern aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe gefördert werden können. Dafür hat sich der VSG schon lange stark gemacht. Obwohl die Details noch nicht klar sind, stellt der VSG Überlegungen an, wie eine solche Lösung das aktuelle Fördermodell der Gaswirtschaft ergänzen könnte.

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