Gazenergie

Vorschriften müssen sich auf die Klimaziele ausrichten – unabhängig von der Technologie

Zurigo, 17.12.2020

Die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) des Zürcher Kantonsrats hat den Entwurf zur Revision des Energiegesetzes vorberaten. Die Gaswirtschaft begrüsst, dass eine Regelung geschaffen werden soll, welche es Hausbesitzern ermöglicht, die energetischen Anforderungen beim Heizungsersatz mit erneuerbaren Gasen zu erfüllen. Sie unterstützt deshalb den Antrag einer starken Minderheit, wonach Gasinfrastrukturen eine gleichwertige Anerkennung wie Wärmenetze erhalten sollen, wenn ein wesentlicher Anteil der Energie aus klimaneutralen Gasen stammt. Das Geschäft kommt Anfang Februar in den Kantonsrat.

Mit der Anerkennung von Biogas und anderen erneuerbaren Gasen als zusätzliche Standardlösung beim Heizungsersatz anerkennt das Zürcher Energiegesetz die Bedeutung der Gasenergie für die Reduktion des CO2-Ausstosses. Erfreulich ist auch, dass beim Biogasimport die Anerkennung ausländischer Zertifikate vorgesehen ist. Allerdings erschwert der von einer knappen Kommissionsmehrheit unterstützte Umsetzungsvorschlag den Einsatz erneuerbarer Gase in doppelter Hinsicht: Statt wie in anderen Kantonen üblich, den Biogasbezug kontinuierlich über das Gasversorgungsunternehmen sicherzustellen, müsste im Kanton Zürich die für die ganze Lebensdauer der Heizung erforderliche Biogasmenge im Voraus gekauft werden. Zudem soll beim Heizungsersatz nur noch dann eine Gasheizung eingebaut werden dürfen, wenn nachgewiesen ist, dass eine klimaneutrale Wärmeversorgung über ihre gesamte Lebensdauer mehr als fünf Prozent teurer wäre. Die Berechnungsgrundlagen werden von der Regierung definiert, welche ihrerseits hohe Förderbeiträge für den Einbau von Wärmepumpen zur Verfügung stellt. Die Schweizer Gaswirtschaft setzt sich für technologieneutrale Vorschriften ein, die sich konsequent an den Klimazielen orientieren und ein breites Angebot und Perspektiven zur Erreichung dieser Ziele schaffen.

Das Netto-Null-Ziel 2050 des Bundesrates wird von der Branche unterstützt. Sie leistet ihren Beitrag durch den sukzessiven Ersatz von Erdgas durch erneuerbare und klimaneutrale Gase; diese umfassen neben Biogas auch synthetisches Methan und Wasserstoff. Der Umbau des heutigen Energiesystems gelingt nur, wenn er auf einem Verbund von verschiedenen Energieträgern und Infrastrukturen basiert. Im Zuge der zunehmenden Elektrifizierung zeichnen sich schon heute vermehrt Stromengpässe im Winter ab. Kommt dazu, dass bereits grosse Mengen an Strom importiert werden, die aus nicht erneuerbaren Quellen stammen. Es braucht erneuerbare und klimaneutrale Gase, um die Klimaziele zu erreichen. Technologien wie Power-to-Gas, die es ermöglichen, erneuerbare Energien saisonal zu speichern, bieten ein grosses Potenzial für eine nachhaltige und klimaneutrale Energieversorgung.


Mit erneuerbaren Gase und in Kombination mit Photovoltaik, Solarthermie oder Umweltwärme können Gasheizungen CO2-Emissionen erreichen, die im Bereich der Alternativen wie Wärmepumpen oder Fernwärme liegen. Die neuste Ökobilanz (Ökologische Bewertung von Heizsystemen, Carbotech AG und EBP Schweiz, 2020) zeigt, dass mit 100 Prozent Biogas betriebene Heizungen zu den Systemen gehören, die am besten abschneiden. Zudem ist es im Wärmebereich oft sehr schwierig, Alternativen zu Gasheizungen umzusetzen; beispielsweise wenn es darum geht, Häuser in Altstädten oder denkmalgeschützte Gebäude zu heizen. Erneuerbare Gase können hier eine optimale Lösung bieten.

Gas als wandlungsfähiger Energieträger und das bestehende Gasnetz als wertvolle Infrastruktur können für die Energieversorgung im Kanton Zürich und den Klimaschutz einen wichtigen Beitrag leisten. Im Entwurf zum neuen Zürcher Energiegesetz werden diese technologischen Entwicklungen und Möglichkeiten weitgehend ausgeklammert. Der Kantonsrat ist dringend aufgefordert, die Weichen richtig zu stellen.

Weitere Auskünfte:

Thomas Hegglin, Mediensprecher VSG, Tel. 044 288 32 62, thomas.hegglingazenergie.ch


Zürich, 17. Dezember 2020

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