Gazenergie

Ungleichbehandlung ist nicht zielführend

Zurigo, 11.12.2018

Der Nationalrat hat in der Gesamtabstimmung das CO2-Gesetz deutlich abgelehnt. Während im Gebäudebereich das Massnahmenpaket zur CO2-Senkung in ihren Folgewirkungen nicht durchdacht ist, wurde der Verkehr übermässig geschont. Das ist ein starkes Signal an den Ständerat, bei der Revision des CO2-Gesetzes über die Bücher zu gehen.   

Die Zahlen im Gebäudebereich sprechen für sich: Der Treibhausgasausstoss konnte hier bis 2015 gegenüber 1990 um 22 Prozent gesenkt werden und dies bei einem Zuwachs von 33 Prozent der Wohnbauten. Daraus resultiert eine Reduktion des CO2-Ausstosses um 44 Prozent. 

Vorschriften und Grenzwerte, wie sie ins neue CO2-Gesetz aufgenommen wurden, würdigen diese Anstrengungen in keiner Weise. Die Zielsetzungen zur CO2-Reduktion sollten im Vordergrund stehen und dazu verschiedene Wahlmöglichkeiten, wie dieses Ziel zu erreichen ist. Es ist deshalb nicht zielführend, Vorschriften unabhängig von der Zielerreichung zu definieren und dies auch nur im Gebäudebereich, aber nicht im Verkehr. Ebenso widersprechen Technologieverbote dem Geist einer liberal verfassten Gesellschaft. 

Ganz anders der Verkehr, der überaus geschont wurde, obwohl dieser die Umwelt am stärksten belastet und das grösste Einsparpotenzial umfasst. Hier greifen die Massnahmen zu wenig, um beim Treibstoff markante CO2-Reduktionen zu erreichen. Die deutliche Ablehnung des Nationalrates in der Gesamtabstimmung ist ein starkes Signal an den Ständerat, bei der Revision des CO2-Gesetzes über die Bücher zu gehen und ein wirkungsvolles Instrumentarium zu entwickeln, das alle Sektoren umfasst, um den CO2-Ausstoss der Schweiz nachhaltig zu senken.   

Kontaktperson für weitere Auskünfte:  
Thomas Hegglin, Mediensprecher VSG, 044 288 32 62, <link>Hegglin@erdgas.ch 

Zürich, 11. Dezember 2018 

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