Gazenergie

Nein zum Solothurner Energiegesetz

Zurigo, 11.06.2018

Klare Absage an die MuKEn 2014 

Die Solothurner Stimmbevölkerung hat an der Urne die Revision des Energiegesetzes mit über 70 Prozent deutlich abgelehnt. Keine einzige Gemeinde hat sich für das neue Gesetz ausgesprochen. Das Nein aus dem Kanton Solothurn ist ein klares Signal, dass eine Übernahme der Bestimmungen der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) ohne Einbezug der betroffenen Hauseigentümer nicht mehrheitsfähig ist. 

Mit den von der Energiedirektorenkonferenz erarbeiteten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich werden auf kantonaler Ebene die Weichen gestellt für den Energieeinsatz im Gebäudebereich. Das Paket enthält jedoch bedeutende Konstruktionsfehler, die bei der Umsetzung im Rahmen der kantonalen Energiegesetze anzugehen sind. Eine undifferenzierte Übernahme der entsprechenden Bestimmungen, wie das im Kanton Solothurn vorgesehen war, ist daher klar abzulehnen. In mehreren Kantonen finden 2018 Vernehmlassungen zur Umsetzung der MuKEn 2014 statt. Dabei bietet sich die Chance, die dringend notwendigen Verbesserungen vorzunehmen. Nur so lassen sich die ambitiösen energiepolitischen Ziele – Reduktion der CO2-Emissionen, höhere Energieeffizienz und der vermehrte Einsatz von erneuerbaren Energien – auf wirtschaftliche, umwelt- und sozialverträgliche Weise erreichen.

Das Potenzial, mit Gaslösungen CO2 zu reduzieren, ist noch längst nicht ausgeschöpft. Die Schweizer Gaswirtschaft wird in den kommenden Jahren die Einspeisung von erneuerbaren Gasen markant fördern. Ziel ist, deren Anteil im gasversorgten Wärmemarkt bis ins Jahr 2030 auf 30 Prozent zu erhöhen. Mit diesem Anteil lassen sich die CO2-Emissionen im Vergleich zu Heizöl um 50 Prozent reduzieren. Besonders unbefriedigend ist, dass die MuKEn keine Regelung vorsehen, um die Nutzung von Biogas über das Gasnetz als erneuerbare Energie anrechnen zu lassen. Dass es anders geht, zeigt der Kantons Luzern. Die Luzerner Stimmbevölkerung hat heute in einer Referendumsabstimmung ja gesagt zum revidierten Energiegesetz. Darin werden erneuerbare Gase wie Biogas als erneuerbarer Energieträger anerkannt.

Gas leistet einen wichtigen Beitrag für die Versorgungssicherheit der Schweiz. Dies vor allem im Winter, wenn das Land immer mehr von Stromimporten aus nicht erneuerbaren Quellen abhängig ist. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) fordert ihn ihrer neusten Studie zur Versorgungssicherheit 2025, dass ein „substanzieller Teil der Winterproduktion“ in der Schweiz produziert wird. Dazu sind Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (WKK) wie Blockheizkraftwerke oder Strom erzeugende Heizungen bestens geeignet, da sie nicht nur Wärme, sondern auch Strom produzieren. Die in den neuen MuKEn vorgesehenen Detailregulierungen schaffen auch dafür keine Anreize.

Statt der Festlegung einheitlicher Energieeffizienz- und CO2-Zielvorgaben enthalten die Standardlösungskombinationen der MuKEn 2014 diskriminierende Detailregulierungen bei Neubauten und beim Gasheizkesselersatz. Diese erschweren die Erreichung der energiepolitischen Ziele mittels Gasversorgung und schränken den Hauseigentümer in seinen Wahlmöglichkeiten massiv ein. In diesem Sinn ist das klare Nein der Solothurner Stimmbevölkerung zu begrüssen und es dürfte Signalwirkung haben auf die Debatten in den anderen Kantonen bei der Umsetzung der MukEn 2014 im Rahmen der kantonalen Energiegesetze. 

Kontaktperson für weitere Auskünfte: 
Thomas Hegglin, Mediensprecher VSG, 044 288 32 62, <link>Hegglin@erdgas.ch 

Zürich, 10. Juni 2018 

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