Zürich, 16.09.2022
Zweistoffanlagen sollen aufgrund der angespannten Versorgungslage mit Öl statt mit Gas betrieben werden. Beim Einsatz von Öl entstehen jedoch im Vergleich zu Gas mehr Stickoxide und höhere CO2-Emissionen. Um den Umstieg zu erleichtern, hat der Bundesrat in der Luftreinhalte-Verordnung und in der CO2-Verordnung befristete Erleichterungen für Zweistoffanlagen erlassen.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-90374.html
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