Steuererleichterungen für Gas als Treibstoff
Zürich, 26.06.2019
Auf Erdgas, Flüssiggas und biogenen Treibstoffen sollen weiterhin Steuererleichterungen gewährt werden. Die Umweltkommission des Nationalrates (Urek) hat sich dafür ausgesprochen, die geltenden Regeln zu verlängern. Seit 2008 werden für umweltschonende Treibstoffe Steuererleichterungen gewährt. Die Förderung läuft Ende Juni 2020 aus. Zwar soll sie in anderer Form weitergeführt werden. Das totalrevidierte CO2-Gesetz, in dem auch der Umgang mit erneuerbaren Treibstoffen geregelt werden soll, wird aber voraussichtlich nicht rechtzeitig in Kraft treten. Die Urek will deshalb die Steuererleichterungen bis zum Inkrafttreten des revidierten Gesetzes verlängern, längstens bis Ende Dezember 2021. Zudem soll die bisherige steuerliche Ungleichbehandlung von verflüssigten und gasförmigen Gasen behoben werden.
Ihr Warenkorb ist bereits zu voll. Sie können maximal 5 Artikel auf einmal bestellen.
Möchten Sie den Artikel wirklich aus dem Warenkorb entfernen?
Bitte ändern Sie im folgendem Feld die Menge des Artikels