Gazenergie

Ja zur Teilmarktöffnung – für eine ökologische, sichere Versorgung

Zürich, 22.06.2023 -

Die Schweizer Gaswirtschaft begrüsst es, dass der Bundesrat die Arbeiten am Gasversorgungsgesetz wieder aufnimmt. Es braucht ein Gesetz, das Rechtssicherheit beim Netzzugang schafft und Anforderungen an die Versorgungssicherheit berücksichtigt. Dabei gilt es die Transformationsanstrengungen der Branche mit geeigneten Regeln zu unterstützen und nicht zu behindern.

Das Gasversorgungsgesetz wurde in den letzten Jahren mehrfach auf die lange Bank geschoben, zuletzt nach erfolgter Vernehmlassung im Jahr 2020. Dies zum Leidweisen der Branche. «Es ist im Interesse aller Beteiligten, dass nach einer Phase der chaotischen Marktöffnung die bestehende Rechtsunsicherheit beim Netzzugang beseitigt und klar definiert wird, wer unter welchen Bedingungen das Gasnetz nutzen kann», sagt VSG-Direktorin Daniela Decurtins.  Details sind aktuell noch nicht bekannt, in einzelnen Punkten zeichnet sich aber Diskussionsbedarf ab.

  • Die vorgeschlagene Teilmarktöffnung mit einer Schwelle von 300 MWh  sieht auf den ersten Blick wie ein gutschweizerischer Kompromiss aus, dient aber der Sache kaum. Die Branche hatte aus Effizienzgründen vorgeschlagen, die Grenze bei 1 GWh Jahresverbrauch zu setzen. Eine derartige Grenze hätte viel geringere Kosten zur Folge, weil der Aufwand für die Abwicklung, die Wechselprozesse und die dafür notwendigen technischen Einrichtungen eingespart werden können.
  • Die Ausgestaltung einer regulierten Grundversorgung ist angesichts der im Strom gemachten Erfahrungen ebenfalls kritisch zu hinterfragen. Das gleiche gilt mit dem Anschluss an «bestehende» Data-Hubs. Aktuell existiert weder eine solche Datenplattform im Gas noch bestehen Vorstellungen, welche Daten zu welchem Zweck und wie sinnvollerweise gesammelt werden sollen.
  • Die Erfahrungen des letzten Winters haben gezeigt, dass bezogen auf die Versorgungssicherheit bislang klare Rollen und Verantwortlichkeiten fehlen, die einfachere und raschere Lösungen ermöglicht hätten. Die Ausgestaltung der Institutionen und deren Kompetenzen, so wie sie im Vernehmlassungsentwurf vorgesehen sind, ist vor dem Hintergrund der gemachten Erfahrungen zu prüfen. Der Bundesrat macht dazu in seiner Medienmitteilung keine genaueren Angaben. Eine strukturierte Beschaffung für kleinere Wärmekunden ist bereits heute Usanz in der Branche.
  • Die Gasbranche ist indes erfreut, dass der Bund die Förderung von Zweistoffanlagen in Erwägung zieht. Sie sind ein Alleinstellungsmerkmal der schweizerischen Gasindustrie. Eine solche Förderung würde auf einfache Weise die Versorgungssicherheit in Mangellagen erhöhen helfen.
  • Bezüglich Transformation rennt der Bundesrat bei der Branche offene Türen ein. Die Schweizer Gasversorger bekennen sich seit längerem zum Netto-Null-Ziel und sind weltweit Pioniere bei der Einspeisung von erneuerbarem Gas. Bereits heute beträgt der Anteil an erneuerbarem Gas im Netz 8 Prozent, und er soll sukzessive erhöht werden. Die Branche hat dies bisher aus eigener Kraft getan. Es fehlen hier massgebliche Rahmenbedingungen, die den Markthochlauf von erneuerbaren Gasen und Wasserstoff begünstigen, so beispielsweise eine klare Strategie und ein Bekenntnis des Bundes zur Rolle von erneuerbaren Gasen in einem resilienten Energieversorgungssystem bzw. gleich lange Spiesse für die Biomethanproduktion und die Anerkennung von Importen. Es braucht insbesondere auch eine Netzplanung und Finanzierungskonzepte für Investitionen in die Transportinfrastruktur, damit die Schweiz beim Wasserstoff nicht den Anschluss an Europa verpasst und sich Optionen verschliesst.  

Der VSG fordert den Bundesrat auf, die Netzbetreiber und andere wichtige Stakeholder eng in die weitere Ausarbeitung der Vorlage einzubeziehen.  

Kontaktperson für weitere Auskünfte: 

Daniela Decurtins, Direktorin VSG, 044 288 31 31, daniela.decurtinsgazenergie.ch

Zürich, 22. Juni 2023

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