Gazenergie

Gasbranche beschliesst weiteren Marktöffnungsschritt

Zürich, 16.06.2015 -

Die Zugangsbeschränkungen zum Gasnetz werden von 200 auf 150 Normkubikmeter/Stunde (Nm³/h) gesenkt. Dies hat heute die Generalversammlung des Verbands der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) beschlossen und so einem weiteren Marktöffnungs-schritt zugestimmt. Damit können zusätzliche Industriekunden, die mindestens 150 Nm3/h beziehen und es mehrheitlich als Prozessgas einsetzen, ab 1. Oktober 2015 ihren Lieferanten frei wählen.

2012 hat die Gasbranche mit der Industrie eine Verbändevereinbarung unterzeichnet. Damit soll ein reibungsloser Gasnetzzugang für die Belieferung von industriellen Grossverbrauchern sichergestellt werden. Die Vereinbarung sieht eine schrittweise Marktöffnung vor; derzeit haben 15 Kunden von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen neuen Lieferanten zu wählen.

Die Gasbranche geht davon aus, dass im Jahr 2020 das geplante Gasversorgungsgesetz in Kraft gesetzt wird und damit eine staatliche Regelung anstelle der privatrechtlichen Vereinbarung tritt. Bis dies soweit ist, wird die Verbändevereinbarung weiterentwickelt. Zudem laufen die Arbeiten für ein neues Marktzugangsmodell. Kernstück darin wird die Schaffung einer schweizweiten Bilanzzone sein, die es Kunden mit mehreren Standorten erlaubt, ihren Gasbezug zu bündeln.

Energiepolitische Herausforderungen für die Gaswirtschaft

An der Generalversammlung wies VSG-Präsident Martin Schmid darauf hin, dass Erdgas und zu-nehmend auch erneuerbare Gase einen wichtigen Beitrag für die Energiezukunft leisten können: einerseits bei der Reduktion der CO2-Emissionen, anderseits bei der Lösung des Speicherproblems für erneuerbaren Strom. „Der Bund muss jedoch darauf achten, dass die Position der Erdgasversorgung im Energiemarkt nicht geschwächt wird.“   

Der VSG-Präsident zeigte sich auch besorgt, dass sich in den Kantonen die Rahmenbedingungen für die Erdgasversorgung verschlechtern, obwohl Erdgas wesentlich zur Senkung der CO2-Emissionen beitragen kann. Der Grund liegt in den neuen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014). „Die Wärmeerzeugung mittels Erdgas und Biogas bleibt nach wie vor eine attraktive Alternative zu anderen Heizsystemen“, sagte Schmid. „Die Einschränkungen bei den MuKEn liegt bei den teilweise sehr hinderlichen Detailvorschriften, welche innovative Energienutzungen mit Gas behindern.“  

Als nicht akzeptabel bezeichnete der VSG-Präsident die Nicht-Anerkennung von Biogas als er-neuerbare Energie bei der Umsetzung der MuKEn in den Kantonen, zumal Biogas und andere erneuerbare Gase in den kommenden Jahren und Jahrzehnten eine steigende Bedeutung haben werden. In diesem Zusammenhang forderte Martin Schmid vom Bund auch eine pragmatische Lösung für den Import von Biogas. Aufgrund zollrechtlicher Bestimmungen wird importiertes Biogas nicht als solches anerkannt und untersteht auch der CO2-Abgabe.    

Kontaktperson für Auskünfte:

Thomas Hegglin, Leiter PR und Mediensprecher VSG, 044 288 32 62, <link>Hegglin@erdgas.ch, <link https: www.erdgas.ch>www.erdgas.ch

Zürich, 16. Juni 2015 

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