Gazenergie

Biogener Anteil im Treibstoff neu 20%

Zürich, 28.10.2019

Der Bundesrat passt per 1. Januar 2020 verschiedene Verordnungen im Energiebereich an. Dabei werden erfreulicherweise auch langjährige Anliegen der Gaswirtschaft berücksichtigt, was die Zuteilung in die Energieeffizienz-Kategorien und die Berechnung der CO2-Emissionen von Gasfahrzeugen betrifft. Diese sind die Grundlage für die Energieetikette von Personenwagen. Eine bedeutende Änderung ist, dass der anerkannte biogene Anteil des Treibstoffgemischs aus Erdgas und Biogas neu auf 20% festgesetzt wird. Bisher wurde nur ein Biogas-Anteil von 10% angerechnet.

Der Bund wird den Anteil von 20% erneuerbarer Gase auch bei der Berechnung der CO2-Emissionen von Neuwagen berücksichtigen. Das heisst, dass bei Gasfahrzeugen 20% der CO2-Emissionen als nicht klimarelevant abgezogen werden. Das ist ein schöner Erfolg für die Gasmobilität, die sich immer mehr zu einer echten Alternative zu Benzin- und Dieselfahrzeugen entwickelt, insbesondere auch für Flottenbetreiber.

Gasautos: Attraktive Alternative zu Benzinern und Dieselfahrzeuge.

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