Die Energieversorgung ist in einem Transformationsprozess: Erneuerbare Energiequellen gewinnen an Bedeutung. Dezentrale, stark schwankende Produktionsformen nehmen zu. Strom-, Gas- und Wärmenetze werden gekoppelt. Die politischen Rahmenbedingungen haben bisher aber noch nicht mit dieser Entwicklung Schritt gehalten. Das Parlament hat den Bundesrat 2022 mittels zweier Motionen beauftragt, eine Strategie für Wasserstoff aus CO2-neutralem Produktionsverfahren auszuarbeiten und Massnahmen zur Förderung der Entwicklung und zur Sicherstellung der Versorgung der Schweiz mit Wasserstoff vorzuschlagen.
Für eine sichere, wirtschaftliche und klimaschonende Energieversorgung braucht es in den kommenden Jahren wichtige neue Weichenstellungen. Eine entscheidende Hürde für die wirtschaftliche Gewinnung von Wasserstoff aus erneuerbarem Strom sind die gesetzlichen Bestimmungen über die Aufteilung der Netzkosten. In der Schweiz gilt das sogenannte Ausspeiseprinzip, wonach Netznutzungsentgelte durch die Endverbraucher zu bezahlen sind. Das Stromversorgungsgesetz legt indessen fest, dass die Nutzung von Elektrizität zum Antrieb von Pumpen in Pumpspeicherkraftwerken nicht als Endverbrauch gilt.
Das ist insofern einleuchtend, als dieser Strom nicht dem Konsum dient, sondern zur Speicherung von Energie verwendet wird. Gleiches müsste aber auch für die Nutzung von Strom zur Produktion von Wasserstoff gelten, denn in diesem Prozess wird Energie chemisch gespeichert und kann bedarfsgerecht für eine spätere Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Im Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, welche vom Parlament aktuell beraten wird, ist eine Befreiung vom Netznutzungsentgelt vorgesehen. Diese Befreiung soll bis 31. Dezember 2030 für alle Speichertechnologien vollumgänglich gelten, danach nur noch für diejenige Zeit, während der die Anlagen netzdienlich eingesetzt werden.
Hindernisse für den Ausbau von erneuerbarem Wasserstoff bestehen aber nicht nur auf nationaler Ebene, sondern ebenso im lokalen wie im internationalen Bereich. Lokal wird die Nutzung von erneuerbarem Gas in vielen Fällen noch zu wenig berücksichtigt. So bei der Ausgestaltung der Vorschriften zur Nutzung erneuerbarer Energieträger im Gebäude, also zum Heizen und Kühlen und in den Energieplanungen, welche die Gasnetze viel zu oft noch als rein fossiles System sehen, ganz im Gegensatz beispielsweise zur Fernwärmeversorgung mittels Kehrichtverbrennungsanlagen. Auch dies ist eine Unterscheidung, die mit dem Ausbau von grünem Wasserstoff und anderen erneuerbaren Gasen immer weniger gerechtfertigt sein wird.
Im grenzüberschreitenden Handel besteht, auch im Verhältnis mit der EU und zwischen den Mitgliedstaaten der EU momentan noch kein anerkanntes System, wie grüner Wasserstoff grenzüberschreitend als solcher anerkannt und im Verbrauchsland entsprechend behandelt, beispielsweise steuerrechtlich gegenüber fossilen Energieträgern privilegiert werden kann. Die Grundlagen hierfür werden jedoch auf europäischer Ebene erarbeitet.
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